Für
eine schulische Erstausbildung ist für viele junge Leute das Schüler-Bafög
die wichtigste Fördermöglichkeit. Der BAföG Anspruch besteht
grundsätzlich bei einem Studium oder einer schulischen Ausbildung.
Für Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr beträgt das elterneinkommensabhängige
Schüler-BAföG
bis zu 23.328,- € in drei Jahren (inkl. Mietzuschuss, KV u. PV).
Ohne Rückzahlungsverpflichtung
Besondere Regelungen bei einer Fortbildung:
Bei Beginn des Fortbildungslehrgangs im 29. Lebensjahr wird für
volle zwei Jahre gezahlt.
Kindergeld kann bis zum 25. Lebensjahr beantragt werden.
Die BAföG- Förderung für Fachschüler beträgt unabhängig vom Familienstand bis zu 15.552,- € (inkl.Mietzuschuss, KV u. PV) für zwei Jahre.
Ferien- und Nebenjobs:
Ohne Kürzungen können kinderlose, ledige Schülerinnen und
Schüler bis zu 400.- €/mtl. (Minijob)
dazu verdienen.
Wichtige Verbesserungen bei den BAföG-Regeln:
Infos:
Detaillierte Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung
der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung.
http://www.bafoeg.bmbf.de/
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